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Diese Verlegeanleitung befreit nicht von der Verantwortung für eigenständiges Handeln, da nicht alle in der Praxis möglichen Ausführungen und Sonderfälle berücksichtigt werden können.
Anforderungen an U-Werte, Diffusionsverhalten durch bauphysikalische Gesetzmäßigkeiten, sowie Anforderungen an die Ausführung des Wandaufbaus sollten im Vorfeld objektbezogen geplant und geklärt werden.

Lagerung
ThermoSklent® W Hartschaum-Dämmelemente müssen in der Originalverpackung trocken transportiert und gegen Feuchtigkeit sowie direkte Sonneneinstrahlung geschützt aufbewahrt werden.
Ausgleich von Unebenheiten
ThermoSklent® W 027/028/029 kann auf verschiedenen Außenwandkonstruktionen und unterschiedlichsten Untergründen verlegt und befestigt werden z.B. Beton, verputztes oder unverputztes Mauerwerk aus Vollsteinen oder Hohlblocksteinen. An die Beschaffenheit des Untergrunds werden keine besonderen Anforderungen gestellt.
Ein geringfügiger Abstand zwischen Hauswand und Dämmung ist zulässig, sofern die Hinterströmung der Dämmstoffebene mit Außenluft zuverlässig und dauerhaft unterbunden wird. Hierfür empfehlen wir die Verwendung eines geeigneten PUR-Dichtschaumes. Der Auftrag erfolgt auf der Rückseite der Dämmplatte in Form eines umlaufenden Wulstes mit eingeschriebenem W oder M (Abb. 3). Zusätzlich empfiehlt sich der wulstförmige Auftrag des Dichtschaumes entlang sämtlicher An- und Abschlüsse (insbesondere an Sockeln, Traufen und Ortgängen) sowie Fassadenöffnungen (Abb. 2).
Ein Ebenheitsausgleich kann durch Einstellen des Wandabstandes mit Hilfe der Befestigungsschrauben und anschließendem Hinterfüllen des Dämmelements mit Dichtschaum erfolgen.
Verlegung
Die Dämmelemente ThermoSklent® W 027/028/029 werden im Verband mit dicht gestoßenen Fugen auf der Wand verlegt. Kreuzfugen sind zu vermeiden (Abb. 6).
Durch die Randausbildung der Dämmelemente mit umlaufendem Stufenfalz werden Wärmebrücken und Fehlstellen zuverlässig verhindert. Sollten an den Stoßstellen der Dämmelemente, ausgehend von Stufenfalz, Fugen zur Dämmstoffoberἀäche hin auftreten, so sind diese mit einem geeigneten Klebeband abzudecken. Die mehrlagige Verlegung der Dämmelemente ist bei Verwendung der empfohlenen Befestigungsmittel nicht zulässig.
Mechanische Befestigung
Die in die Dämmelemente integrierten Holzleisten werden durch den Dämmstoff hindurch in den Untergrund befestigt. Hierzu eignen sich die für diesen Verwendungszweck bauaufsichtlich zugelassenen Fischer Langschaftdübel SXR10 x [ Dübellänge ]T.
Bildquelle: Fischer Befestigungssysteme
Hierzu müssen die Holzleisten mit einem Holzbohrer mit Durchmesser 10,5 mm oder 11,0 mm vorgebohrt werden. Die Verankerungstiefe der Dübel im tragenden Bauteil beträgt min. 50 mm. In Abhängigkeit von der Dämmstoffdicke sowie unter Berücksichtigung einer vorhandenen Putzschicht von bis zu 30 mm ergeben sich die in nachfolgender Tabelle aufgeführten Empfehlungen zur Dübellänge.
 * Unter Berücksichtigung von Dämmstoffdicke, Überstand der Befestigungsleiste/Hinterlüftungsebene 20 mm, Putzstärke bis 30 mm
Pro Dämmelement sind min. 4 Befestigungen erforderlich. Die Anordnung der Befestiger erfolgt entsprechend nebenstehender Grafik. Der Schraubenabstand zum Ende der Holzleiste beträgt min. 200 mm.

Schrauben und Dübel sind oberflächenbündig zu versenken. Um das Eindringen von Feuchtigkeit in den Schraubkanal zu verhindern, müssen die Schraubenköpfe mit einem diffusionsdichten Anstrich (z.B. wasserlöslicher Bitumenkleber) abgedichtet werden.
Schublastenabtragung
Über die Dübel werden Windsoglasten bis zu einer Gebäudehöhe von 8 m kontinuierlich abgetragen. Für die Aufnahme der vertikalen Schublasten (Eigenlast der Schieferbekleidung einschl. Holzunterkonstruktion) sind Schubbohlen oder Knaggen am Fassadenfußpunkt erforderlich (Abb. 1). Die Befestigung der Schubbohlen oder Knaggen auf der tragenden Konstruktion erfolgt nach statischen Erfordernissen und ist ggf. statisch nachzuweisen.
Da der Lastabtrag über die Konterlatten erfolgt, ist die Dicke der Schubbohle/Knagge um 20 mm schwächer als die Dämmstoffdicke zu wählen. Das Querschnittsverhältnis Breite/Höhe muss 1:1,4 betragen, jedoch ist eine Mindesthöhe von 120 mm vorzuweisen. Die Konterlatten werden so nach unten verschoben, dass die Schubbohle oder Knagge ausreichend überlappt wird; die schubfeste Verschraubung erfolgt nach statischen Erfordernissen (Abb. 4). Am Elementstoß ist eine schubfeste Verbindung durch dichten Stoß der Konterlatten sicherzustellen.
Hinterlüftung
Durch die integrierten Befestigungsleisten wird eine Hinterlüftungsebene von 20 mm zwischen Außenwandbekleidung und Dämmelement sichergestellt (entspr. DIN 18516-1 – „Außenwandbekleidungen; hinterlüftet“). Lüftungsgitter dürfen den freien Lüftungsquerschnitt nicht mehr als max. 50 - 60 % einengen (entspr. DIN 18516-1 – „Außenwandbekleidungen; hinterlüftet“).
Schieferbekleidung
Die Unterkonstruktion für die nachfolgende Schieferbekleidung in Form einer Rauhspundschalung (min. 24 mm) oder einer geeigneten Lattung wird mit üblichen Befestigungsmitteln direkt auf die Konterlattung montiert. Zum Schutz der Holzschalung vor Feuchtigkeit infolge Schlagregen oder Flugschnee empfiehlt sich der Einbau einer geeigneten Fassadenbahn.
Die Eindeckung der Schieferbekleidung erfolgt entsprechend dem Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks, Fachregel für Außenwandbekleidungen mit Schiefer.
An- und Abschlüsse
Die Dämmschicht muss vollflächig und fugenlos verlegt werden. Zur Vermeidung von Wärmebrücken sind An- und Abschlüsse, z.B an Laibungen und zu anderen Bauteilen, vorzusehen. Fugen und Lücken der Dämmschicht, die durch notwendige Zuschnitte oder Anpassarbeiten entstanden sind, müssen vollflächig mit PUR-Dichtschaum ausgefüllt werden.
Im Bereich von Tür- und Fensterlaibungen ist eine Dämmstärke von min. 40 mm anzustreben. Hierfür eignen sich handelsübliche mineralvlieskaschierte Dämmelemente. Ggf. müssen vorhandene Putzschichten im Laibungsbereich abgeschlagen werden, um Platz für eine ausreichende Wärmedämmschicht zu schaffen.
Sockelbereich
Auch bei unbeheizten Kellern und nicht unterkellerten Gebäuden ist der Sockelbereich in die Dämm-Maßnahme einzubeziehen. Zur Vermeidung von Wärmeverlusten soll die Dämmschicht bis zum frostfreien Bereich (je nach Region 80 bis 100 cm unter Gelände-Oberkante) geführt werden (Abb. 7).Für diesen Einsatzbereich sind Perimeterdämmelemente vorzusehen. Die Befestigung erfolgt üblicherweise durch Verklebung mit einem geeigneten lösemittelfreien Bitumenkleber. Die Verkleidung im sichtbaren Sockel- und Spritzbereich kann z.B. mit Blechen erfolgen (Abb. 8).


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